Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Quarantäneregeln für Reiserückkehrer gekippt. Die geltende Regelung ist damit ab sofort ausgesetzt, womit sich Rückkehrer aus einem Risikogebiet frei bewegen dürfen. Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Verordnung in Folge der Entscheidung bereits ausgesetzt.

In Deutschland gilt schon seit vielen Monaten eine Regelung zur verpflichtenden Quarantäne bei Rückkehr aus sogenannten Risikogebieten, die wöchentlich vom Robert-Koch-Institut festgelegt und aktualisiert werden. Für die Einstufung als Risikogebiet relevant ist, ob ein Land oder eine Regionen den Inzidienzwert von 50 pro 100.000 Einwohnern überschreitet. In der Zwischenzeit hat sich der Inzidenzwert auch in Deutschland auf mehr als 150 pro 100.000 Einwohner erhöht, sodass die Quarantäneregeln teils bizarr anmuten. Das sieht auch das Oberverwaltungsgericht Münster so und hat in einem Urteil am Freitagnachmittag die gültigen Quarantäneregeln des Landes Nordrhein-Westfalen gekippt, wie unter anderem die FAZ berichtet. In der Folge hat das Gesundheitsministerium bestätigt, dass die Quarantäneregelung ab sofort nicht mehr angewendet wird.

Kein geeignetes Mittel – Quarantäneregeln entfallen ab sofort

Die Richter am OVG Münster haben sich mit einem Fall eines Klägers aus Bielefeld beschäftigt, der am 13. November nach Ibiza und von dort weiter nach Teneriffa geflogen ist. Von dort möchte er am 22. November nach Deutschland zurückkehren und müsste wegen seines Aufenthalts in einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen (Ibiza) eigentlich für zehn Tage in Quarantäne und dürfte dabei keinen Besuch empfangen. Nach Ansicht der Richter allerdings müsste der Gesetzgeber berücksichtigen, ob die Ansteckungsgefahr des Klägers im Ausland höher ist als im Inland. Der Gesetzgeber haben dabei eben nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind, heißt es in dem Urteil der Richter. Deshalb handele es sich bei der geltenden Quarantäneverordnung des Landes nicht um geeignetes Mittel zur Eindämmung der Pandemie.

Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären.

OVG Münster zum Urteil gegen die Quarantäneverordnung

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster ist dabei nicht mehr anfechtbar und gilt ab sofort. Das heißt konkret, dass eine Einreise nach Nordrhein-Westfalen ab sofort wieder ohne Quarantäne möglich ist, unabhängig vom Land der Einreise. Die Quarantäneverordnung ist mit Mitteilung des NRW-Gesundheitsministerium an sofort in Folge des Urteils generell für alle Einwohner von Nordrhein-Westfalen ausgesetzt, unabhängig davon, aus welchem Land eine Person in das nach Einwohnerzahl größte Bundesland zurückkehrt.

Da das OVG wesentliche Bedenken gegen die zentralen Regelungen der Verordnung geäußert und sie außer Kraft gesetzt hat, ist die gesamte Verordnung ab sofort nicht mehr anzuwenden.

Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums gegenüber der dpa

Das heißt konkret auch, dass eine Quarantäne auch bei einer Rückkehr aus stärker betroffenen Regionen nicht mehr notwendig ist, etwa bei einer Einreise aus der Schweiz oder Belgien. Dieselben Regeln gelten auch für Einreisen Staatsbürger anderer Länder, die einen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen planen. Das Gesundheitsministerium in NRW hat angekündigt, die Gerichtsentscheidung in den kommenden Tagen auszuwerten.

Quarantäne für Reiserückkehrer könnte angepasst werden

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte dafür sorgen, dass auch Einwohner in anderen Bundesländern zu ähnlichen Klagen greifen werden – möglicherweise reicht der Druck auch bereits, um so politische Änderungen anzustreben. Die geltenden Quarantäneregeln haben momentan zur Folge, dass viele Regionen als Risikogebiet eingestuft werden, die deutlich weniger Infektionen pro 100.000 Einwohner als Deutschland aufweisen. Das gilt dabei auch für einige Länder, die zugleich eine höhere Testquote, womit die Pandemie in diesen Regionen vermeintlich deutlich besser unter Kontrolle ist als in Deutschland. Das gilt beispielsweise für Kanada, aber auch für Norwegen oder die Vereinigten Arabischen Emirate. In einigen Länder ist dabei die Einreise für deutsche Staatsbürger (teils mit Testpflicht) weiterhin möglich, bei der Rückreise ist allerdings eine Quarantäne vonnöten – zumindest in allen Bundesländer außer Nordrhein-Westfalen.

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Dort und auch in anderen Bundesländern dürfte man deshalb nun nachbessern, was die aktuelle Quarantäneverordnung und die Einteilung der Risikogebiete angeht. Dass das notwendig ist, hatten wir bereits vor Kurzem in einer Kolumne gefordert. Denkbar wäre etwa eine Regelung, die eine Quarantäne nur notwendig, wenn das Infektionsgeschehen deutlich stärker ist als in Deutschland oder objektive Zweifel daran bestehen, ob Daten aus einem Land korrekt gemeldet werden. In der Schweiz etwa gilt ein Land nur dann als Risikogebiet, wenn mindestens 60 Infektionen mehr pro 100.000 Einwohner vorliegen als in der Schweiz selbst. Durch die strikten Regeln in Deutschland dagegen sind mittlerweile fast der gesamte Kontinente und große Teile der restlichen Welt ein Risikogebiet.

Fazit zum Ende der Quarantänepflicht in NRW

Wer nach Nordrhein-Westfalen aus einem vom RKI als Risikogebiet klassifizierten Land zurückkehrt, muss ab sofort nicht mehr in Quarantäne – das hat das OVG Münster entschieden, das Gesundheitsministerium hat die Anwendbarkeit der Regelung in der Folge ausgesetzt. Die juristische Einschätzung dürfte zur Folge haben, dass ähnliche Klagen auch in anderen Bundesländern folgen. Das könnte eine generelle Änderung der gelten Regeln in den Ländern zur Folge haben und damit auch dafür sorgen, dass Reisen in einige Länder bald wieder ohne Quarantäne möglich sein werden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass dies nur für Länder gelten wird, die niedrige oder ähnliche Infektionszahlen aufweisen wie Deutschland.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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    • Hallo Marian, bis auf Weiteres ist die gesamte Quarantäneverordnung außer Kraft gesetzt, womit auch die digitale Anmeldung ausgesetzt sein sollte. Ich würde aber im Zweifel nochmal beim Gesundheitsamt nachfragen.

  • Es ist hoffnungsgebend, dass zumindest die Judikative noch mit der logischen Abwägung von Aspekten arbeitet (Kausalitätsketten).
    Denen reicht eben ein “wir gehen davon aus” oder ein “wir können nicht ausschließen” o.ä. nicht.
    Wenn wir die Erfahrungen unserer vielen deutschen Ärzte und des erfahrenen Gesundheitspersonals nutzen würden, die über lange Jahre in der Welt höchst erfolgreich “Outbreak-Management” gemacht haben, ja dann
    – wäre viel, nur plakativer, Unfug nicht verordnet worden
    – wären weniger “Kollateralschäden” entstanden
    – hätte man fachübergreifend abgestimmte Konzepte erarbeitet und umgesetzt.
    Naja, so haben wir zwar keinen Diskurs, da die Lager sich immer mehr verhärten und Verunglimpfung in beiden Richtung das Mittel der Kommunikation ist,
    aber wir haben noch die Gerichte.

  • Überfälliges Urteil!
    Blödsinn ist auch die ab 08.11. mindestens 5 Tage Quarantäne bevor man sich mit Negativ-Test aus der Quarantäne entlassen kann! Test bei Einreise und dann ab Ergebnis frei … damit können Sich viele Reisende noch anfreunden (insbesondere mit dem jetzt verfügbaren Schnelltest)! Alles darüber ist einfach unpraktikabel und löst mehr Schaden aus, als das es einen Sinn macht! Anstecken kann man sich mittlerweile überall auf der Welt!

    • Hallo Robert, ich kann dir leider nicht genau sagen, ob die Aussetzung rückwirkend gilt. Ich vermute, dass dem nicht so ist – ergo nur bei Einreise seit dem 20. November die verpflichtende Quarantäne wegfällt. Ich würde dir raten, nochmal beim zuständigen Gesundheitsamt nachzufragen.

      • nein, das sollte auch rückwirkend gelten, da die Quarantäneverordnung ja unwirksam ist – was gleichbedeutend ist mit “sie hat nie existiert”. Das wäre anders, wenn die Verordnung geändert wird und zum Datum x außer Kraft gesetzt wird.

      • Danke für den Hinweis, das kann ich mir durchaus auch vorstellen. Dennoch würde ich solche Fälle lieber mit dem zuständigen Gesundheitsamt klären, um mögliche Missverständnisse oder Probleme zu verhindern.

    • Hallo Baser, die Pflichtquarantäne hat die Testpflicht zum 8. November in allen Bundesländern ersetzt. Es gibt entsprechend ab sofort in NRW weder eine Pflicht zur Quarantäne noch zu einem Test nach Rückkehr aus einem Risikogebiet.

      • Hallo Konstantin, ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Einreiseanmeldung auch von der Verordnung erfasst ist. Das müsstest du idealerweise noch einmal mit den zuständigen Behörden klären. Vielleicht weiß da aber auch ein anderes Nutzer mehr.

      • Interessant. Wie sieht es denn mit einer Weiterreise innerhalb Deutschlands aus, wenn man in NRW landet? Müsste man dann in Bayern oder BW in Quarantäne? Oder darf man nur mit 1. Wohnsitz nach NRW fliegen?

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